Die Bestellung ist für den Käufer verbindlich. Der Verkäufer ist berechtigt, die Annahme der Bestellung (Angebot des Käufers) binnen 7 Tagen abzulehnen. Sie gilt als angenommen bei vorheriger Lieferung des Kaufgegenstandes.
Der vereinbarte Preis gilt ohne Skonto oder sonstige Nachlässe. Vereinbarte Nebenleistungen und dafür ausgelegte Kosten werden zusätzlich zu dem vereinbarten Preis berechnet.
Der Kaufpreis einschließlich des Preises für vereinbarte Nebenleistungen ist bei Übernahme des Kaufgegenstandes vollständig zu entrichten.
Der Kaufpreis einschließlich des Preises der vereinbarten Nebenleistungen ist fällig spätestens 8 Tage nach Anzeige des Verkäufers über die vertragsgemäße Bereitstellung des Kaufgegenstandes zur Übergabe sowie der Anzeige der Bereitstellung der Übersendung der Rechnung.
Der Käufer kann gegen Ansprüche des Verkäufers nur aufrechnen, wenn die Forderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist, ein Zurückbehaltungsrecht nur geltend machen, wenn dies auf Ansprüchen aus dem Kaufvertrag beruht.
Der Käufer hat den zur vertragsgemäßen Übergabe bereitgestellten Kaufgegenstand binnen 8 Tagen ab Zugang der Bereitstellungsanzeige am vereinbarten Ort abzunehmen. Im Falle der Nichtabnahme kann der Verkäufer von seinen gesetzlichen Ansprüchen Gebrauch machen.
Verlangt der Verkäufer Schadenersatz, so beträgt dieser 15 % des Kaufpreises einschließlich des Preises der vereinbarten Nebenleistungen. Der Schadenersatz ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn der Verkäufer einen höheren oder der Käufer einen geringeren Schaden nachweist.
Der Kaufgegenstand bleibt bis zum Ausgleich der dem Verkäufer aufgrund des Kaufvertrages zustehenden Forderungen Eigentum des Verkäufers.
Während der Dauer des Eigentumsvorbehalts steht das Recht zum Besitz der Zulassungsbescheinigung (Teil II) dem Verkäufer zu.
Solange der Eigentumsvorbehalt besteht, darf der Käufer über den Kaufgegenstand weder verfügen noch Dritten vertraglich für den Kaufgegenstand eine Nutzung einräumen.
Die Ansprüche auf Nacherfüllung hat der Käufer beim Verkäufer geltend zu machen.
Ansprüche des Käufers wegen Sachmängeln verjähren in einem Jahr ab Übergabe des Kaufgegenstandes an den Käufer.
Ansprüche wegen Mängel gehen auf Nachbesserung beim Verkäufer, soweit die Nachbesserung ohne erhebliche Nachteile für den Käufer erfolgen kann.
Ein Schadensersatzanspruch aus der Sachmängelhaftung sowie ein Anspruch auf vergebliche Aufwendungen ist ausgeschlossen, ausgenommen Ansprüche bei Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit oder aufgrund groben Verschuldens.
Eine vom Verkäufer dem Käufer etwa eingeräumte Garantie berührt die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche des Käufers nicht.
Erfüllungsort ist der Sitz des Verkäufers.
Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus dieser Geschäftsverbindung mit Kaufleuten, einschließlich Wechsel- und Scheckforderung, ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz des Verkäufers.
Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Käufer keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
Im Übrigen gilt bei Ansprüchen des Verkäufers gegen den Käufer dessen Wohnsitz als Gerichtsstand.